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Monita März 2020

Hinweise zu den Monita im März 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
trotz der widrigen Umstände haben die Kolleginnen und Kollegen die derzeitigen Leistungsstände unsere Schüler*innen des 9. und 10. Jahrgangs in Monitakonferenzen abgestimmt. Bei Versetzungsgefährdung bzw. Gefährdung des prognostizierten Schulabschlusses wurden Sie hierüber per Post informiert.

Aufgrund der Entscheidung des Schulministeriums vom 25. März 2020, diese Mitteilungen im laufenden Schuljahr auszusetzen, mögen Sie die Schreiben als Information über den z. T. mangelhaften Leistungsstand ihrer Kinder betrachten.

Grundsätzlich gilt aufgrund ausgesetzter Benachrichtigungen zu drohender Versetzungsgefährdung, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt jedoch für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Die Tutorinnen und Tutoren beraten Sie auch hierzu im Rahmen der Gespräche am Elternsprechtag (neue Termine werden noch bekanntgegeben) bzw. – sofern dies gewünscht und per Email vereinbart wird – telefonisch.

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